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Weiterbildungsbeihilfe BRAWO

Ziel des Projektes BRAWO ist die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und des Lebensbegleitenden Lernens sowie die Sicherung des Wirtschaftsstandortes DG durch eine finanzielle Unterstützung an: 
  • private Arbeitgeber/innen
  • Arbeitnehmer/innen der Privatwirtschaft (auch BVA-Kräfte)
  • Selbstständige
  • Freiberufler/innen
  • und Arbeitsuchende

Voraussetzung:

Die in Weiterbildung gehende Person muss Ihren Arbeitsplatz oder Wohnort in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.

Welche Weiterbildungen werden bezuschusst?

Bezuschusst werden personenbezogene, qualitativ hochwertige, arbeitsmarksrelevante berufliche Weiterbildungen im In- und Ausland.

Welche Ausgaben werden bezuschusst?

Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren, Dokumentation/Material, Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Arztkosten (nur bei C, CE und D Führerschein), Kinderbetreuungskosten.

Wie hoch ist die Bezuschussung?

Ein Drittel der zulässigen Ausgaben wird zurückerstattet, und dies bis zu 1000 EUR pro Person und pro Weiterbildung, bzw. Ausbildungsjahr.

Wichtig! Der BRAWO-Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

Sie wünschen nähere Informationen zum Projekt? Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Die Berufliche Aus- und Weiterbildungs-Offensive ist ein Projekt des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

- BRAWO-Antragsformular für Betriebe
- BRAWO-Antragsformular für Arbeitnehmer/Einzelpersonen

 

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